Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernommen werden – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und welche Fristen für Zustimmung oder Ablehnung wichtig sind.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis: Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz ihre Bedingungen überarbeitet, können Sie die neuen Regeln über ein vereinfachtes Verfahren übernehmen, ohne dass Ihr Schutz zwischenzeitlich pausiert. Sie erhalten ein Angebot in Textform, in dem die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen hervorgehoben sind. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.
Häufige Fragen
Wie werde ich über neue Versicherungsbedingungen informiert?
Das Angebot zur Umstellung erhalten Sie in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3). Die Unterschiede zu den bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Wie lange habe ich Zeit, zu reagieren?
Sie können den neuen Versicherungsbedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Was passiert, wenn ich das Angebot ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Was gilt, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Angebot besonders hingewiesen.
Gilt das vereinfachte Verfahren auch für Beitragsanpassungen?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.