Für den Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regeln zum zuständigen Gericht: bei schädigenden Ereignissen im Ausland und bei einem Wohnsitzwechsel ins außereuropäische Ausland. Hier erfahren Sie, welches Gericht in welchem Fall zuständig ist.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- (1) Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- (2) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, dass bei einem Schadenereignis im Ausland – sofern Sie bei Vertragsabschluss in Deutschland ansässig waren – nur ein deutsches Gericht angerufen werden kann. Ziehen Sie in einen Staat außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist für Klagen aus dem Vertrag oder der Vermittlung das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, ergänzt um die im Vertrag vereinbarten Regelungen.
Was gilt bei einem schädigenden Ereignis im Ausland?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.