Mit den Vorsorgeleistungen Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Privat-Rechtsschutz Unterstützung bei Betreuungs-, Patienten- und Sorgerechtsverfügung sowie Vorsorgevollmacht – inklusive Erstellung, Beratung und Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, vermittelt durch einen benannten Spezialisten.
Zusätzlich zu Ihrem Privat-Rechtsschutz erhalten Sie die Vorsorgeleistungen Komfort. Diese können Sie während der Dauer des Vertrags in Anspruch nehmen.
Für die Vorsorgeleistungen Komfort unterstützt Sie ein von uns benannter Spezialist. Der Spezialist muss durch uns vermittelt werden. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Rechtsschutz-Service-Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Folgende Leistungen erhalten Sie:
Einmalige Erstellung einer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung
Sie können sich bei folgenden Verfügungen unterstützen lassen:
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Sorgerechtsverfügung
Wir übernehmen die Kosten für:
- eine erste telefonische Beratung
- die Beratung zur Erstellung
- die Erstellung dieser Verfügungen
- die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer auf Ihren Wunsch hin
Anspruch auf diese Leistung besteht je versicherte Person nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags. Je versicherte Person übernehmen wir die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
Während der Dauer des Vertrags können Sie die bei uns erstellten Verfügungen über unseren Spezialisten oder unsere Spezialistin ändern lassen. Je versicherte Person übernehmen wir die Kosten dafür bis zu maximal 100 Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Privat-Rechtsschutz erhalten Sie mit den Vorsorgeleistungen Komfort Hilfe rund um wichtige persönliche Verfügungen. Ein von der Allianz vermittelter Spezialist unterstützt Sie bei der Erstellung von Betreuungs-, Patienten- und Sorgerechtsverfügung sowie Vorsorgevollmacht, berät Sie und kann die Dokumente auf Wunsch registrieren lassen. Für die einmalige Erstellung und für spätere Änderungen gelten festgelegte Kostengrenzen.
Häufige Fragen
Welche Verfügungen sind abgedeckt?
Unterstützt werden Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung.
Bis zu welchem Betrag werden die Erstellungskosten übernommen?
Je versicherte Person werden die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro übernommen. Dieser Anspruch besteht nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags.
Was gilt, wenn ich eine erstellte Verfügung später ändern lassen möchte?
Während der Dauer des Vertrags können Sie die bei uns erstellten Verfügungen über unseren Spezialisten oder unsere Spezialistin ändern lassen. Je versicherte Person werden die Kosten dafür bis zu maximal 100 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Wie nehme ich die Vorsorgeleistungen Komfort in Anspruch?
Die Leistungen werden von einem von uns benannten Spezialisten erbracht, der durch uns vermittelt werden muss. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Rechtsschutz-Service-Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Welche Kosten sind bei der Erstellung enthalten?
Übernommen werden die Kosten für eine erste telefonische Beratung, die Beratung zur Erstellung, die Erstellung der Verfügungen sowie auf Ihren Wunsch hin die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.