Wer im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz unverschuldet arbeitslos wird, muss bis zu zwölf Monate keine Beiträge zahlen und behält dabei den vollen Schutz. Welche Voraussetzungen, Fristen und Anzeigepflichten gelten, lesen Sie hier.
Wenn Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in unverschuldet arbeitslos werden, gilt: Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit für bis zu zwölf Monate keine Beiträge zahlen (Beitragsfreistellung). Während der Beitragsfreistellung haben Sie den vollen Schutz.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Sie sind Arbeitnehmer:in und weisen uns nach, dass Sie Arbeitslosengeld gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehen.
- Die Bewilligung des Arbeitslosengelds ist nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erfolgt. Unter Bewilligung verstehen wir den Anspruchsbeginn gemäß dem Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld.
Beginn und Dauer der Beitragsfreistellung:
Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungsperiode, die auf die Bewilligung von Arbeitslosengeld folgt. Sie erfolgt nur für die Beiträge, die nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Zuvor geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen. Die Beitragsfreistellung endet jedoch spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
Es bestehen die nachfolgenden Anzeige- und Auskunftspflichten. Sie müssen Folgendes tun:
- Reichen Sie uns unverzüglich den Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld in Kopie ein.
- Zeigen Sie uns unverzüglich den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit an.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihre Arbeit und beziehen Sie Arbeitslosengeld, können Sie für eine begrenzte Zeit von der Beitragszahlung befreit werden, ohne Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Damit das funktioniert, weisen Sie den Bezug von Arbeitslosengeld nach und melden Änderungen unverzüglich. Die genauen Regelungen richten sich nach dem Bedingungswerk des Tarifs.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich bei Arbeitslosigkeit keine Beiträge zahlen?
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind Sie für bis zu zwölf Monate von der Beitragszahlung befreit. Die Beitragsfreistellung endet spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
Bleibt mein Versicherungsschutz während der Beitragsfreistellung bestehen?
Ja. Während der Beitragsfreistellung haben Sie den vollen Schutz.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie sind Arbeitnehmer:in und weisen den Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 137 SGB III nach. Zudem muss die Bewilligung des Arbeitslosengelds nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erfolgt sein.
Werden bereits gezahlte Beiträge erstattet?
Nein. Die Beitragsfreistellung erfolgt nur für Beiträge, die nach der Bewilligung von Arbeitslosengeld fällig werden. Zuvor geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Was passiert, wenn ich meine Anzeigepflichten verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.