Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz erfahren Sie, wie sich der Beitrag zusammensetzt und wann eine Neukalkulation stattfindet. Grundlage sind Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz – überprüft wird der Beitrag bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr.
Grundlage der Beitragskalkulation:
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien)
- Gewinnansatz
Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Zeitpunkt der Neukalkulation:
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Preis Ihres Vertrags wird auf Basis mehrerer Faktoren berechnet – dazu zählen die anfallenden Schäden, die verschiedenen Kosten sowie ein Gewinnansatz. Einmal pro Kalenderjahr wird geprüft, ob der bisherige Beitrag weiterhin passt oder angepasst werden muss. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Faktoren fließen in die Beitragskalkulation ein?
In die Kalkulation fließen der Schadenaufwand, die Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) sowie ein Gewinnansatz ein.
Wie oft wird der Beitrag bestehender Verträge neu kalkuliert?
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Was ist der Zweck der Neukalkulation?
Mit der Neukalkulation wird überprüft, ob der Beitrag für bestehende Verträge beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Kann sich mein Beitrag ändern?
Ja, im Rahmen der Neukalkulation wird geprüft, ob der Beitrag beibehalten oder angepasst werden muss.