Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Erfahren Sie, welche Folgen eine verspätete Zahlung des fälligen Beitrags nach § 37 Versicherungsvertragsgesetz haben kann.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Rechtsschutz greift ab dem vereinbarten Termin – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann die Allianz nach den gesetzlichen Vorgaben vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Eine fristgerechte Zahlung sichert also von Anfang an Ihren Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Verkehr-Komfort?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei verspäteter Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Betrifft die Zahlung den ersten oder einmaligen Beitrag?
Die Regelung gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag, der rechtzeitig zu zahlen ist, damit der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt.