Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz erfahren Sie, welche Lebensbereiche abgesichert sind: vom privaten Alltag über Fußgänger und Fahrgäste bis zu Fahrrädern, Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeugen sowie Solar- und Photovoltaikanlagen am eigenen Haus – inklusive der wichtigsten Grenzen und Ausschlüsse.
Wir helfen Ihnen, in den folgenden Bereichen Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
Privat
Sie sind in Ihrem privaten Bereich versichert.
Beispiel: Streit aus einem Reisevertrag, Streit aus einem Kaufvertrag über einen Fernseher.
Nicht versichert sind Angelegenheiten, die Sie als Eigentümer:in, Vermieter:in, Mieter:in oder Nutzungsberechtigte:r von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen betreffen. Das gilt auch für steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen. Diese Bereiche können Sie gesondert versichern.
Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen
Sie haben im beruflichen Bereich ausschließlich Versicherungsschutz:
- in Angelegenheiten der Altersversorgung und Beihilfesachen
- für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer:in
Außerdem sind Sie als Arbeitgeber:in versichert, wenn Sie für Ihren eigenen privaten Haushalt folgende Personen beschäftigen:
- hauswirtschaftliche Hilfen
- Pflegekräfte
Fußgänger:in und sonstige Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Sie sind als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr versichert:
- als Fußgänger:in und bei sportlichen Betätigungen. Beispiel: Joggen, Skaten, Skifahren
- wenn Sie als Fahrgast, Passagier:in, Insasse oder Insassin unterwegs sind. Beispiel: Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre, Insasse eines Pkw oder Taxi
Nicht motorgetriebene Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge
Versichert sind Sie als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in, Leasingnehmer:in folgender Fahrzeuge:
- nicht motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie deren Anhänger. Beispiel: Fahrrad, Surfbrett, kleines Segelboot, Gleitschirm
- Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec) oder Elektrokleinstfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
- Rollstühle mit Motor
Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen oder ein amtliches Kennzeichen benötigen, müssen Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen.
Solar- oder Photovoltaikanlage
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit
- dem Erwerb
- der Installation
- dem Betrieb
einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage. Die Anlage muss angebracht sein an oder auf:
- Ihrem Haus. Dazu zählt ein selbst zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte beziehungsweise ein Reihenhaus. Dazu zählt ebenso ein teilweise selbst genutztes Zweifamilienhaus.
- Ihrer Garage. Sie muss privat selbst genutzt werden.
- Ihrem Nebengebäude (beispielsweise Gartenhaus). Dieses muss zum Haus gehören und privat selbst genutzt werden.
Beispiel: Auf dem Dach Ihres Einfamilienhauses angebrachte Solaranlage (Aufdachanlage); am Balkon ihres Reihenhauses angebrachte Photovoltaikanlage.
Das Gebäude, auf dem die Anlage angebracht ist, und die Anlage selbst müssen Ihr Eigentum sein. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn Sie kostenpflichtig Strom in ein öffentliches Stromnetz einspeisen.
Sie haben nur anteiligen Versicherungsschutz, wenn sich die Anlage auf einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus befindet. Hierzu gilt die Regelung "Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils" in Ziffer 4.2.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
- im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
- als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
- aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche (Ausnahme: "Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen")
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Smart deckt Ihre rechtlichen Interessen in verschiedenen privaten und alltäglichen Situationen ab – etwa bei Streit aus Kauf- oder Reiseverträgen, als Fußgänger:in oder Fahrgast, beim Nutzen von Fahrrad, Pedelec oder Elektrokleinstfahrzeug sowie rund um eine eigene Solar- oder Photovoltaikanlage am selbst genutzten Haus. Für Grundstücke und Gebäude als Eigentum, für motorgetriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr sowie für selbstständige Tätigkeiten gelten Einschränkungen; diese Bereiche können Sie teils gesondert absichern.
Häufige Fragen
Bin ich im privaten Bereich versichert?
Ja, Sie sind in Ihrem privaten Bereich versichert, zum Beispiel bei Streit aus einem Reisevertrag oder einem Kaufvertrag über einen Fernseher.
Ist mein Fahrrad oder Pedelec mitversichert?
Ja, versichert sind nicht motorgetriebene Fahrzeuge wie Fahrräder sowie Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, für die kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Für Fahrzeuge, die ein Kennzeichen benötigen, ist ein Verkehrs-Rechtsschutz nötig.
Ist meine Solar- oder Photovoltaikanlage abgesichert?
Ja, Sie haben Versicherungsschutz für Erwerb, Installation und Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage an oder auf Ihrem selbst genutzten Haus, Ihrer Garage oder Ihrem Nebengebäude. Gebäude und Anlage müssen Ihr Eigentum sein; auch die kostenpflichtige Einspeisung ins öffentliche Stromnetz ist umfasst. Bei einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus besteht nur anteiliger Schutz.
Was ist im beruflichen Bereich versichert?
Im beruflichen Bereich besteht ausschließlich Versicherungsschutz in Angelegenheiten der Altersversorgung und Beihilfesachen sowie für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer:in. Zudem sind Sie als Arbeitgeber:in versichert, wenn Sie für Ihren privaten Haushalt hauswirtschaftliche Hilfen oder Pflegekräfte beschäftigen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten, motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge samt Anhänger sowie dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche aus Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (Ausnahme: Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen). Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse nach Ziffer 2.5.