Der Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz bietet Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – vorausgesetzt, ein Gericht oder eine Behörde ist dort zuständig und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Sie haben Versicherungsschutz in nachfolgenden Gebieten. Dazu müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- (1) Ein Gericht/Eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig.
- (2) Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Versicherte Gebiete:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Ausnahme: Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Rechtsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in einem größeren geografischen Raum. Entscheidend ist, dass an dem betreffenden Ort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist und Sie dort tatsächlich Ihre rechtlichen Interessen verfolgen. Für bestimmte Leistungen, die ausschließlich deutsche Gerichte oder Behörden betreffen, bleibt der Schutz auf Deutschland begrenzt.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Es müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: Ein Gericht oder eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig, und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Gilt der Schutz immer weltweit im versicherten Gebiet?
Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.
Zählen die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren zum versicherten Gebiet?
Ja, die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren sind ausdrücklich als versicherte Gebiete genannt.