Wer in der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz unverschuldet arbeitslos wird, zahlt bis zu zwölf Monate keine Beiträge und behält dennoch den vollen Versicherungsschutz. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wann die Beitragsfreistellung beginnt und welche Nachweise Sie einreichen müssen.
Wenn Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in unverschuldet arbeitslos werden, gilt: Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit für bis zu zwölf Monate keine Beiträge zahlen (Beitragsfreistellung). Während der Beitragsfreistellung haben Sie den vollen Schutz.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Sie sind Arbeitnehmer:in und weisen uns nach, dass Sie Arbeitslosengeld gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehen.
- Die Bewilligung des Arbeitslosengelds ist nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erfolgt. Unter Bewilligung verstehen wir den Anspruchsbeginn gemäß dem Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld.
Beginn und Dauer der Beitragsfreistellung:
Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungsperiode, die auf die Bewilligung von Arbeitslosengeld folgt. Sie erfolgt nur für die Beiträge, die nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Zuvor geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen. Sie endet jedoch spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
Es bestehen die nachfolgenden Anzeige- und Auskunftspflichten. Sie müssen Folgendes tun:
- Reichen Sie uns unverzüglich den Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld in Kopie ein.
- Zeigen Sie uns unverzüglich den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit an.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, können Sie für eine Zeit lang von der Beitragszahlung befreit werden – und bleiben trotzdem voll geschützt. Wichtig ist, dass Sie den Bescheid der Agentur für Arbeit vorlegen und Änderungen bei Ihrem Anspruch zeitnah melden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit?
Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit für bis zu zwölf Monate keine Beiträge zahlen. Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, endet aber spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
Bin ich während der Beitragsfreistellung weiter versichert?
Ja. Während der Beitragsfreistellung haben Sie den vollen Schutz.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie sind Arbeitnehmer:in und weisen nach, dass Sie Arbeitslosengeld gemäß § 137 SGB III beziehen. Zudem muss die Bewilligung des Arbeitslosengelds nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erfolgt sein.
Werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet?
Nein. Die Beitragsfreistellung erfolgt nur für Beiträge, die nach der Bewilligung fällig werden. Zuvor geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Was muss ich der Allianz melden?
Sie reichen unverzüglich den Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld in Kopie ein und zeigen unverzüglich den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit an.