Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz richtet sich die Beitragsanpassung nach der jährlichen Neukalkulation des Schaden- und Kostenbedarfs: Sinkt der kalkulierte Bedarf, wird der Beitrag um die Differenz gesenkt, steigt er, kann der Beitrag entsprechend angehoben werden.
Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen zur Beitragsanpassung:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Smart wird regelmäßig neu berechnet. Grundlage ist der kalkulierte Bedarf für Schäden und Kosten. Sinkt dieser Bedarf, wird der Beitrag um die Differenz gesenkt. Steigt er, kann der Beitrag um die Differenz angehoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag im Tarif Smart gesenkt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
Wann kann der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, hat die Allianz das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Worauf basiert die Beitragsanpassung?
Grundlage ist die Neukalkulation des kalkulierten Schaden- und Kostenbedarfs. Die Differenz zwischen bisherigem und neu kalkuliertem Bedarf bestimmt, ob der Beitrag sinkt oder steigt.
Um welchen Betrag ändert sich der Beitrag?
Der Beitrag wird jeweils um die Differenz angepasst, die sich aus der Neukalkulation gegenüber dem bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf ergibt.