In der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz haben Sie bei einer Beitragserhöhung durch Neukalkulation ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag beenden. Hier erfahren Sie, wann die Kündigung wirksam wird und wie Sie über dieses Recht informiert werden.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
- Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
- Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Steigt Ihr Beitrag wegen einer Neukalkulation, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zu beenden. Dafür haben Sie ab dem Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat Zeit. Die Kündigung greift, sobald Ihre Erklärung eingegangen ist – jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem die höhere Beitragszahlung greifen würde. Die Allianz weist Sie in der entsprechenden Mitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hin.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Rechtsschutzvertrag wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hin.
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigung?
Sie haben einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung Zeit, um zu kündigen.