Die Rechtsschutzversicherung Basis der Allianz kalkuliert Beiträge nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik: Risikogruppen werden gebildet, Schaden- und Kostenentwicklung fließen ein, während der Gewinnansatz nicht erhöht und individuelle Zu- und Abschläge nicht verändert werden dürfen.
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Wir fassen die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen (Risikogruppen).
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
Grenzen der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz die Beiträge der Rechtsschutzversicherung Basis neu berechnet, geschieht das nach festen fachlichen Regeln. Verträge mit ähnlichem Risiko werden zu Gruppen zusammengefasst, und es fließen sowohl die bisherige als auch die erwartete künftige Entwicklung von Schäden und Kosten ein. Reichen die eigenen Daten nicht aus, werden zusätzlich Branchenstatistiken genutzt. Wichtig ist: Der einkalkulierte Gewinn darf durch die Neukalkulation nicht steigen, und persönliche Zu- oder Abschläge bleiben unverändert.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was sind Risikogruppen?
Risikogruppen entstehen, indem die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst werden, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
Welche Entwicklungen werden berücksichtigt?
Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt.
Darf der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.