In der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Basis wird der Beitrag nach einer Neukalkulation angepasst: Fällt der Schaden- und Kostenbedarf niedriger aus, sinkt der Beitrag um die Differenz – fällt er höher aus, darf er entsprechend erhöht werden.
Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zur Beitragsanpassung:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag ist nicht fest, sondern wird regelmäßig neu berechnet. Grundlage ist der kalkulierte Bedarf für Schäden und Kosten. Verändert sich dieser Bedarf, wird der Beitrag um die entsprechende Differenz angepasst – nach unten, wenn weniger Bedarf besteht, nach oben, wenn mehr Bedarf besteht.
Häufige Fragen
Wann wird mein Beitrag gesenkt?
Wenn die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf ergibt, wird der bisherige Beitrag um die Differenz abgesenkt.
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, besteht das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Worauf basiert die Beitragsanpassung?
Grundlage ist die Neukalkulation des kalkulierten Schaden- und Kostenbedarfs. Die Differenz zum bisherigen Bedarf bestimmt, ob und wie der Beitrag angepasst wird.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen zur Beitragsanpassung gelten im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz.