Bei der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Vermietung-Komfort folgt die Neukalkulation der Beiträge festen versicherungsmathematischen Grundsätzen. Erfahren Sie, wie Risikogruppen gebildet werden, welche Daten einfließen und warum der Gewinnansatz dabei nicht erhöht werden darf.
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
So wird dabei vorgegangen:
- Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst (Risikogruppen).
- Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt.
Grenzen der Neukalkulation:
- Der Gewinnansatz darf nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz überprüft die Beiträge nach anerkannten mathematischen Regeln. Dazu werden vergleichbare Verträge in Gruppen zusammengefasst und sowohl die bisherige als auch die voraussichtliche Entwicklung von Schäden und Kosten betrachtet. Reichen eigene Daten nicht aus, kommen Branchendaten hinzu. Dabei gilt: Der einkalkulierte Gewinn wird nicht angehoben und persönliche Zu- oder Abschläge bleiben unverändert.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was sind Risikogruppen?
Für Risikogruppen werden Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Welche Daten werden herangezogen, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
Darf der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge nicht verändert werden.
Welche Schaden- und Kostenentwicklung wird berücksichtigt?
Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt.