Im Verkehrs-Rechtsschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung im Tarif Verkehr-Komfort genießen Sie als Versicherungsnehmer Schutz – und auch mit Ihnen zusammenlebende Personen sind als Mitversicherte eingeschlossen. Zudem wählen Sie selbst, welche Fahrzeuge versichert sein sollen.
Der Schutz des Rechtsschutz Verkehr (nachfolgend als „Verkehrs-Rechtsschutz“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren oder unsere Versicherungsnehmer:in.
Von Ihrem Verkehrs-Rechtsschutz profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Sie können im Verkehrs-Rechtsschutz wählen, welche Fahrzeuge versichert sein sollen:
- alle Fahrzeuge
- ein Fahrzeug
- kein Fahrzeug
Bitte beachten Sie:
Welche Fahrzeuge Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz schützt in erster Linie Sie selbst als Versicherungsnehmer:in. Darüber hinaus sind auch weitere Personen abgesichert, die mit Ihnen zusammenleben – diese gelten als Mitversicherte. Sie legen außerdem selbst fest, ob alle Fahrzeuge, nur ein Fahrzeug oder gar kein Fahrzeug in den Schutz einbezogen werden. Was für Sie gilt, können Sie jederzeit in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Verkehrs-Rechtsschutz?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer:in. Zusätzlich profitieren auch andere Personen davon, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Welche Fahrzeuge kann ich versichern?
Sie können im Verkehrs-Rechtsschutz wählen zwischen alle Fahrzeuge, ein Fahrzeug oder kein Fahrzeug.
Wo sehe ich, welche Fahrzeuge versichert sind?
Welche Fahrzeuge Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind mit mir zusammenlebende Personen mitversichert?
Ja. Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben, profitieren als Mitversicherte ebenfalls von Ihrem Verkehrs-Rechtsschutz.