Im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung richtet sich der versicherte Bereich nach der gewählten Variante – alle Fahrzeuge, ein Fahrzeug oder kein Fahrzeug. Versichert sind Sie unter anderem als Fahrer, Insasse, Halter, Eigentümer, Leasingnehmer oder Mieter sowie als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, etwa als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für den versicherten Bereich folgende Bestimmungen.
Versicherte Fahrzeuge und Eigenschaften
Je nach gewählter Variante sind Sie im Verkehrsbereich wie folgt versichert:
Variante „alle Fahrzeuge":
- Motorfahrzeuge und deren Anhänger: Versichert sind Sie als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger.
- Mietfahrzeuge: Mieten Sie ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sowie dessen Anhänger, gilt: Sie sind als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Mieter:in versichert.
Variante „ein Fahrzeug":
- Im Versicherungsschein bezeichnetes Kraftfahrzeug und ein Anhänger: Versichert sind das im Versicherungsschein bezeichnete Kraftfahrzeug (motorgetriebene Landfahrzeug) sowie ein Anhänger. Sie sind versichert als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Leasingnehmer:in dieses Kraftfahrzeugs sowie Anhängers.
- Mietfahrzeuge: Mieten Sie ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sowie dessen Anhänger, gilt: Sie sind als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Mieter:in versichert.
Der Erwerb eines Fahrzeugs ist ausschließlich nach Ziffer 6.5 (Fahrzeugwechsel) versichert.
Variante „kein Fahrzeug":
- Mietfahrzeuge: Mieten Sie ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sowie dessen Anhänger, gilt: Sie sind als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Mieter:in versichert.
Der Erwerb eines Fahrzeugs ist ausschließlich nach Ziffer 6.5 (Fahrzeugerwerb) versichert.
Bitte beachten Sie:
Dies gilt für Fahrzeuge, die privat und/oder für die nichtselbstständige Tätigkeit genutzt werden.
Nicht versichert ist Folgendes: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Sonstige Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Außerdem sind Sie als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr versichert:
- wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren
Beispiel: Sie fahren das Auto eines Freundes. Sie steuern ein gemietetes Segelboot. - als Fußgänger:in, Radfahrer:in und bei sportlichen Betätigungen
Beispiel: Joggen, Skaten, Skifahren - wenn Sie als Fahrgast, Passagier:in, Insassin oder Insasse unterwegs sind
Beispiel: Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre, Insasse eines Pkw oder Taxi
Bitte beachten Sie:
Dies gilt für Fahrzeuge, die privat und/oder für die nichtselbstständige Tätigkeit genutzt werden.
Nicht versichert ist Folgendes: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Der versicherte Bereich im Verkehr-Komfort hängt davon ab, welche Variante Sie gewählt haben. Bei „alle Fahrzeuge" sind Sie umfassend rund um motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Mietfahrzeuge geschützt. Bei „ein Fahrzeug" bezieht sich der Schutz auf das im Versicherungsschein genannte Kraftfahrzeug plus einen Anhänger sowie auf Mietfahrzeuge. Bei „kein Fahrzeug" bleiben Mietfahrzeuge versichert. Zusätzlich sind Sie unabhängig von der Variante als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr abgesichert – etwa zu Fuß, mit dem Rad oder als Fahrgast. Maßgeblich sind stets die private und/oder nichtselbstständige Nutzung.
Häufige Fragen
Welche Varianten gibt es beim versicherten Bereich?
Es gibt die Varianten „alle Fahrzeuge", „ein Fahrzeug" und „kein Fahrzeug". Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Variante.
Bin ich auch versichert, wenn ich ein fremdes Fahrzeug fahre?
Ja. Als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr sind Sie versichert, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren – zum Beispiel das Auto eines Freundes oder ein gemietetes Segelboot.
Bin ich als Fußgänger oder Radfahrer geschützt?
Ja. Sie sind als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr auch als Fußgänger:in, Radfahrer:in und bei sportlichen Betätigungen wie Joggen, Skaten oder Skifahren versichert.
Ist eine gewerbliche oder selbstständige Nutzung versichert?
Nein. Der Schutz gilt für Fahrzeuge, die privat und/oder für die nichtselbstständige Tätigkeit genutzt werden. Rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit sind nicht versichert.
Ist der Erwerb eines Fahrzeugs mitversichert?
In den Varianten „ein Fahrzeug" und „kein Fahrzeug" ist der Erwerb eines Fahrzeugs ausschließlich nach Ziffer 6.5 versichert.