Im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – vorausgesetzt, ein Gericht oder eine Behörde ist dort zuständig und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen. Für Leistungen, die auf deutsche Gerichte und Behörden beschränkt sind, gilt der Schutz nur in Deutschland.
Sie haben Versicherungsschutz in nachfolgenden Gebieten. Dazu müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Ein Gericht/Eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig.
- Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Die Gebiete im Einzelnen:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Ausnahme:
Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in einem größeren geografischen Bereich rund um Europa und das Mittelmeer. Damit der Schutz greift, muss dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig sein und Sie müssen dort tatsächlich Ihre Rechtsinteressen wahrnehmen. Für bestimmte Leistungen, die ausdrücklich an deutsche Gerichte oder Behörden gebunden sind, ist der Schutz auf Deutschland begrenzt.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Gericht oder eine Behörde muss dort gesetzlich zuständig sein oder wäre es, und Sie müssen dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen.
Gilt der Schutz auch außerhalb Deutschlands?
Ja, der Schutz gilt über Deutschland hinaus in den genannten Gebieten, sofern die beiden Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Ausnahme gibt es beim Geltungsbereich?
Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.