Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz greifen Beitragsänderungen aus einer Neukalkulation ab der folgenden Versicherungsperiode – jeweils zum nächsten Versicherungsjahr. Eine Beitragserhöhung wird rechtzeitig, spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden, mitgeteilt.
Inkrafttreten der Anpassung im Tarif Verkehr-Komfort:
- Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt.
- Sie gelten jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Mitteilung einer Beitragserhöhung:
- Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich der Beitrag durch eine Neukalkulation, wirkt sich das nicht sofort aus. Der neue Beitrag gilt erst ab der Versicherungsperiode nach der Neukalkulation und startet zum nächsten Versicherungsjahr. Steigt der Beitrag, erfahren Sie das vorab – rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsänderung im Tarif Verkehr-Komfort?
Die aus der Neukalkulation resultierenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Wie viel Vorlauf habe ich vor einer Beitragserhöhung?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Wirkt sich eine Beitragsänderung sofort aus?
Nein. Sie gilt erst ab der auf die Neukalkulation folgenden Versicherungsperiode, und zwar mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.