Nach einem Versicherungsfall im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung besteht ein besonderes Kündigungsrecht: Erfahren Sie, wann Sie oder die Allianz den Vertrag vorzeitig kündigen dürfen, welche Fristen bei abgelehntem oder bestätigtem Versicherungsschutz gelten und wie die Kündigung formell wirksam wird.
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wenn wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, gilt: Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Wenn wir den Versicherungsschutz bestätigen:
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kündigungsrecht nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung
Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 („Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten“) innerhalb von zwölf Monaten erhalten, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
Form der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Sie als auch die Allianz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das gilt etwa, wenn der Versicherungsschutz abgelehnt wurde, wenn mehrere Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres bestätigt wurden oder wenn Sie die erweiterte Telefonberatung mehrfach in Anspruch genommen haben. Für die Kündigung reicht die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail oder ein Brief. Wann die Kündigung wirksam wird, hängt davon ab, ob Sie oder der Versicherer kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich kündigen, wenn die Allianz meinen Versicherungsschutz ablehnt?
Ja. Lehnt die Allianz Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl sie zur Leistung verpflichtet ist, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen die Ablehnung zugegangen ist.
Wann besteht ein Kündigungsrecht nach bestätigtem Versicherungsschutz?
Wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und der Versicherungsschutz bestätigt wurde, können sowohl Sie als auch die Allianz vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bestätigung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall zugehen.
Gibt es ein Kündigungsrecht nach der erweiterten Telefonberatung?
Ja. Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch die Allianz den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der dritten oder jeder weiteren telefonischen Rechtsberatung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen diese Anforderung, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt die Allianz, wird deren Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025