Für die Rechtsschutzversicherung im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz gilt deutsches Recht sowie die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend legen die Bedingungen fest, welches Gericht bei Schadenereignissen im Ausland zuständig ist und was bei einem Umzug in einen Staat außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz gilt.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für den Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Wo Sie klagen können, richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln. Zusätzlich gibt es zwei Sonderfälle: Ereignet sich der Schaden im Ausland und Sie waren bei Vertragsabschluss in Deutschland ansässig, ist ein deutsches Gericht zuständig. Ziehen Sie außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz um, ist für Klagen aus dem Vertrag das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände gelten grundsätzlich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend sind für bestimmte Fälle zusätzliche Regelungen vereinbart.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich ins Ausland umziehe?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.