Im Tarif Smart der Allianz Rechtsschutzversicherung gelten alle Regelungen sinngemäß auch für mitversicherte Personen, während der Versicherungsnehmer weiterhin für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich bleibt und dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen kann – mit einer wichtigen Ausnahme für Ehe- und eingetragene Lebenspartner.
Rechtsstellung mitversicherter Personen:
- Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Erfüllung der Obliegenheiten:
- Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung verantwortlich.
- Mehr zu den Obliegenheiten finden Sie in Ziffer 5.
Widerspruchsrecht:
- Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
- Ausnahme: Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.
- Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Was bedeutet das konkret?
Mitversicherte Personen sind im Tarif nach denselben Grundsätzen abgesichert wie Sie selbst. Gleichzeitig bleiben Sie als Versicherungsnehmer für die Einhaltung der Pflichten (Obliegenheiten) mitverantwortlich. Verlangt eine mitversicherte Person Leistungen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, dies abzulehnen – nur bei Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist ein solcher Widerspruch nicht möglich.
Häufige Fragen
Gelten die Regelungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung verantwortlich. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 5.
Kann ich dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Gibt es eine Ausnahme vom Widerspruchsrecht?
Ja. Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.