Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung im Tarif Smart folgt die Neukalkulation anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Erfahren Sie, wie Risikogruppen gebildet werden, welche Daten einfließen und warum der Gewinnansatz dabei nicht erhöht werden darf.
Grundlage der Neukalkulation:
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
So wird vorgegangen:
- Wir fassen die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen (Risikogruppen).
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
Was bei der Neukalkulation unverändert bleibt:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Versicherer prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Beiträge noch zur tatsächlichen und erwarteten Entwicklung von Schäden und Kosten passen. Dafür werden ähnliche Verträge zu Gruppen zusammengefasst und – falls nötig – zusätzlich Branchendaten hinzugezogen. Dabei gelten klare Grenzen: Der einkalkulierte Gewinn darf nicht angehoben werden, und persönliche Zu- oder Abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was sind Risikogruppen?
Zu Risikogruppen werden die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Welche Daten werden herangezogen, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
Wird bei der Neukalkulation die Zukunft berücksichtigt?
Ja. Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt.
Darf der Gewinnansatz durch die Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Der Gewinnansatz darf bei der Neukalkulation nicht erhöht werden. Zudem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.