Bei einem Umzug in der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz muss der Wohnortwechsel spätestens zu Beginn des Umzugs angezeigt werden. Danach kann sich der Beitrag am neuen Wohnort ändern – steigt er, besteht ein kurzfristiges Kündigungsrecht. Alternativ ist auch ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung möglich.
Anzeigepflicht bei Umzug:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Beitragsänderung nach Umzug:
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen.
- Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags:
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Wohnortwechsel muss dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden. Weil der Beitrag vom Wohnort abhängen kann, kann er sich nach dem Einzug ändern. Steigt er, haben Sie ein kurzfristiges Kündigungsrecht. Statt einer Beitragsanpassung kann Ihnen der Versicherer alternativ auch ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung unterbreiten.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Sie müssen den Umzug spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Ändert sich mein Beitrag durch den Umzug?
Wenn der Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung sofort kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, sofern der oder die Absender:in erkennbar ist.
Welchen Beitrag schulde ich bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung kann der Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangt werden. Haben Sie den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Gibt es eine Alternative zur Beitragsänderung?
Ja. Alternativ zur Beitragsänderung kann Ihnen ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung gemacht werden, das Sie annehmen oder ablehnen können.