In der Rechtsschutzversicherung Basis der Allianz gibt es klar geregelte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht – von zeitlichen Grenzen über besondere Risiken wie Krieg oder Erdbeben bis hin zu Bau- und Kapitalanlagestreitigkeiten, Verfahren vor Verfassungsgerichten und vorsätzlich begangenen Straftaten. Hier erfahren Sie kompakt, welche Ausschlüsse und Einschränkungen für Ihren Privat-Rechtsschutz gelten.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihres Privat-Rechtsschutzes umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung der versicherten Bereiche und Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Zeitliche Ausschlüsse
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Geltendmachung später als 3 Jahre nach Ende des Versicherungsschutzes
Nicht versichert ist Folgendes:
- (1) Sie melden uns einen Versicherungsfall.
- (2) Zu diesem Zeitpunkt sind Sie aber für den betroffenen Bereich länger als drei Jahre nicht mehr bei uns versichert.
Steuerlicher Veranlagungszeitraum liegt vor Versicherungsbeginn
Nicht versichert ist im Steuer-Rechtsschutz Folgendes: Die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abgaben liegen vor Beginn des Vertrags. Abgaben sind zum Beispiel Steuern oder Gebühren.
Beispiel: Sie erhalten während der Laufzeit unseres Vertrags einen Steuerbescheid. Sie sind mit den dort festgesetzten Werbungskosten nicht einverstanden. Diese sind aber in einem Steuerjahr angefallen, in dem der Vertrag noch nicht bestand.
Inhaltliche Ausschlüsse
Ausschluss besonderer Risiken
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Krieg, Streik, Erdbeben
Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit folgenden Risiken besteht:
- (1) Krieg, feindselige Handlungen, Aufruhr, innere Unruhen
- (2) Streik, Aussperrung
- (3) Erdbeben
Nuklear- und genetische Schäden
Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit Nuklear- und genetischen Schäden besteht.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind.
Ausschluss bestimmter Rechtsangelegenheiten
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht
Nicht versichert sind Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht.
Beispiel: Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben
Recht der Handelsgesellschaften, gesetzliche Vertreter:innen juristischer Personen
Nicht versichert sind Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter:innen juristischer Personen. Dies gilt auch für Streitigkeiten vor Berufung und nach Beendigung der Organstellung.
Beispiel: Geschäftsführer:innen einer GmbH, Vorstände oder Vorständinnen einer Aktiengesellschaft
Patent-, Urheber-, Marken- und sonstige Rechte aus geistigem Eigentum
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit folgenden Rechten:
- (1) Patent-, Urheber-, Markenrechte
- (2) Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte
- (3) sonstige Rechte aus geistigem Eigentum
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit Beratungs-Rechtsschutz für private Urheberrechtsverletzungen nach Ziffer 2.2 besteht.
Kartell- oder sonstiges Wettbewerbsrecht
Nicht versichert sind Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
Widerrufs- und Widerspruchsrechte
Sie haben einen der folgenden Verträge vor Beginn des Versicherungsschutzes abgeschlossen:
- (1) Darlehen
- (2) Leasing
- (3) Lebensversicherung
- (4) Rentenversicherung
Dann gilt Folgendes: Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Ausübung eines der folgenden Rechte:
- Widerruf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Rücktritt
Dies gilt nur, wenn Sie sich bei der Ausübung darauf berufen, dass Sie bei Abschluss der oben genannten Verträge:
- nicht oder nur unzureichend aufgeklärt oder beraten wurden oder
- über ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht nicht oder nur unzureichend aufgeklärt oder belehrt wurden
Dieser Ausschluss gilt auch, wenn Sie den Widerruf, Widerspruch, Anfechtung oder Rücktritt nach Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags erklären.
Spekulationsgeschäfte/Kapitalanlagen
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit folgenden Geschäften:
- (1) Spiel- oder Wettverträge, Termin- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte sowie Gewinnzusagen
- (2) dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von:
- Wertpapieren – Beispiel: Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile
- Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen
- Beteiligungen – Beispiel: Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, Gesellschaften, Genossenschaften
- (3) der Finanzierung eines der oben genannten Geschäfte
Bauvorhaben/Immobiliengeschäfte
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit:
- (1) dem Erwerb oder der Veräußerung:
- eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
- eines von Ihnen nicht selbst zum Wohnen zu nutzenden oder genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils
- von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1
- (2) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigen
- (3) der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigen
- (4) der Finanzierung eines der oben genannten Vorhaben
Solar- oder Photovoltaikanlage
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
- (1) dem Erwerb
- (2) der Installation
- (3) dem Betrieb einer Solar- oder Photovoltaikanlage.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit Versicherungsschutz für thermische Solar- oder Photovoltaikanlagen nach Ziffer 2.1 besteht.
Ausschluss mitversicherter Personen und bei Beteiligung Dritter
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Streitigkeiten untereinander
Nicht versichert sind Streitigkeiten:
- (1) zwischen mehreren Versicherungsnehmern oder Versicherungsnehmerinnen desselben Rechtsschutzvertrags untereinander
- (2) von mitversicherten Personen gegen Sie
- (3) von mitversicherten Personen untereinander
Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Partnerschaft
Streitigkeiten nichtehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner:innen untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft sind nicht versichert. Dies gilt auch, wenn diese Lebensgemeinschaft beendet ist.
Beispiel: Sie streiten mit Ihrem Lebensgefährten nach der Trennung über die Verteilung des Hausrats.
Übertragung von Ansprüchen nach Eintritt des Versicherungsfalls
Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in folgendem Fall: Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Beispiel: Ihr Kollege hat einen Skiunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Schädiger geltend machen. Dies ist nicht versichert.
Fremde Ansprüche oder Verbindlichkeiten
Nicht versichert ist Folgendes:
- (1) wenn Sie die Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend machen.
Beispiel: Sie leihen ein Fahrrad aus. Dieses wird bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Nicht versichert ist, wenn Sie die Schäden am geliehenen Fahrrad geltend machen. - (2) wenn Sie für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen sollen.
Beispiel: Ihre Kollegin kauft ein teures Smartphone. Sie bürgen für die Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag mit dem Verkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.
Ausschluss bestimmter Verfahren
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Verfahren vor Verfassungsgerichten
Nicht versichert sind Verfahren vor Verfassungsgerichten.
Verfahren vor internationalen/supranationalen Gerichtshöfen
Nicht versichert sind Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen.
Beispiel: Europäischer Gerichtshof
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Bediensteten internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Beispiel: UN-Mitarbeiterinnen
Insolvenzverfahren
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll.
Beispiel: Zwangsversteigerung des Fernsehers infolge Ihres Insolvenzantrags
Enteignungs-/Planfeststellungs-/baurechtliche Angelegenheiten
Nicht versichert sind folgende Angelegenheiten:
- (1) Enteignung
- (2) Planfeststellung
- (3) Flurbereinigung
- (4) solche, die im Baugesetzbuch geregelt sind
Ursächlicher Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten
Nicht versichert ist, wenn in folgenden Rechtsbereichen ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat vorliegt:
- (1) Schadenersatz-Rechtsschutz
- (2) Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen
- (3) Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- (4) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- (5) Steuer-Rechtsschutz
- (6) Sozial-Rechtsschutz
- (7) Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten
- (8) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen Sie die von uns erbrachten Leistungen zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Basis-Tarif deckt viele private Rechtsstreitigkeiten ab, jedoch nicht alle. Bestimmte Themen sind ausgeschlossen – etwa Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen, Bauvorhaben, größere Immobiliengeschäfte oder Photovoltaikanlagen. Auch zeitliche Grenzen spielen eine Rolle: Wer sich zu spät nach Vertragsende meldet oder sich auf Sachverhalte aus der Zeit vor Vertragsbeginn beruft, ist nicht abgesichert. Ebenso ausgeschlossen sind bestimmte Verfahren, Konflikte zwischen mitversicherten Personen sowie Fälle rund um vorsätzliche Straftaten. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genauen Formulierungen oben.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Wenn Sie einen Versicherungsfall melden, aber für den betroffenen Bereich bereits länger als drei Jahre nicht mehr bei uns versichert sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen versichert?
Nein. Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften und Kapitalanlagen – etwa mit dem Ankauf, der Veräußerung oder Verwaltung von Wertpapieren, Beteiligungen oder deren Finanzierung – sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch bei Bauvorhaben und Immobiliengeschäften?
Nein. Nicht versichert sind unter anderem der Erwerb oder die Veräußerung von Bau- oder nicht selbst zum Wohnen genutzten Grundstücken und Gebäuden, die Planung oder Errichtung eigener Gebäude, genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen sowie die Finanzierung solcher Vorhaben.
Was gilt bei vorsätzlich begangenen Straftaten?
Besteht in bestimmten Rechtsbereichen ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat, besteht kein Versicherungsschutz. Für Ordnungswidrigkeiten gilt dieser Ausschluss nicht. Wird der Zusammenhang erst später bekannt, müssen Sie erbrachte Leistungen zurückzahlen.
Sind Verfahren vor Verfassungs- oder internationalen Gerichten abgedeckt?
Verfahren vor Verfassungsgerichten sowie vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen sind grundsätzlich nicht versichert. Eine Ausnahme gilt für Bedienstete internationaler oder supranationaler Organisationen bei Streitigkeiten aus Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.