Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz werden Dienstleistungen erbracht und Kosten übernommen, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können – von Anwalts-, Steuerberater- und Notarkosten über Mediation und Gerichtskosten bis hin zu Reise-, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten im In- und Ausland sowie einer Strafkaution.
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können.
Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie Folgendes nachweisen:
- (1) Sie sind zu deren Zahlung verpflichtet.
- (2) Sie haben diese Kosten bereits bezahlt.
Wenn Sie Kosten in fremder Währung bezahlt haben, gilt: Wir erstatten Ihnen diese in Euro. Als Grundlage für unsere Abrechnung benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.
Kosten Ihrer Rechtsvertretung (z. B. Anwaltskosten) in Deutschland
Bei einem Versicherungsfall in Deutschland übernehmen wir folgende Kosten Ihrer Rechtsvertretung:
Vergütung des Anwalts oder der Anwältin
Wir zahlen folgende Kosten:
(1) Die Vergütung eines Anwalts oder einer Anwältin zur Vertretung Ihrer Interessen
Hinweis: Wenn Sie mehr als einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, zahlen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten wegen des Wechsels eines Anwalts oder einer Anwältin übernehmen wir nicht.
Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung für einen Anwalt oder eine Anwältin, der oder die am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
(2) Wenn Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnen, gilt:
Wir zahlen bei gerichtlichen Streitigkeiten weitere anwaltliche Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen Anwalt oder eine in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässige Anwältin. Die Kosten dieses Anwalts oder dieser Anwältin tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung für einen sogenannten Verkehrsanwalt. Das ist ein Anwalt oder eine Anwältin, der oder die nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt oder der Anwältin am Ort des zuständigen Gerichts führt. Dies gilt nur für die erste Instanz.
Hinweis: Diese weiteren Kosten zahlen wir nicht in folgenden Leistungsarten:
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Vergehen
- Straf-Rechtsschutz für nicht verkehrsrechtliche Vergehen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz für private ehrenamtliche Tätigkeiten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
(3) Beschränkt sich die Tätigkeit auf folgende Leistungen, tragen wir je Versicherungsfall Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), höchstens jedoch 500 Euro:
- Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat.
- Er oder sie gibt Ihnen eine Auskunft (Beratung).
- Er oder sie erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Kosten des Steuerberaters oder der Steuerberaterin
Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten im Steuer-Rechtsschutz auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe.
Beispiel: Steuerberaterin
Kosten des Notars oder der Notarin
In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gilt: Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten auch für Notare oder Notarinnen.
Kosten des außergerichtlichen Mediationsverfahrens
Wir ermöglichen Ihnen eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts. Hierfür vermitteln wir Ihnen einen geeigneten oder eine geeignete Mediator:in.
Wir übernehmen Kosten bis zu einem Stundensatz von 250 Euro, höchstens jedoch 3.000 Euro je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen zusammen übernehmen wir höchstens 6.000 Euro. Sollten Sie sich mit der Gegenseite bereits auf eine:n Mediator:in geeinigt haben, gilt dies ebenso.
Die Mediation kann erfolgen:
- in Anwesenheit der Beteiligten
- telefonisch
- online
Hinweis: In folgenden Leistungsarten (Ziffer 2.2) übernehmen wir keine Kosten für den oder die Mediator:in:
- Erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Beratungs-Rechtsschutz für private Urheberrechtsverletzungen
Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, übernehmen wir die Kosten für diese Personen nicht. Wir zahlen nur anteilig die Kosten für Sie und die mitversicherten Personen.
Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten für den Mediator werden zur Hälfte zwischen den Parteien geteilt. Wir tragen die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner entfallen. Der Dritte muss seinen Kostenanteil (also 50 %) selbst bezahlen.
Für die Tätigkeit des Mediators oder der Mediatorin sind wir nicht verantwortlich.
Kosten Ihrer Rechtsvertretung (z. B. Anwaltskosten, Dolmetscherkosten) im Ausland
Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernehmen wir folgende Kosten Ihrer Rechtsvertretung:
Vergütung des Anwalts oder der Anwältin
Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernehmen wir die Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin. Sie können wählen:
- einen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen Anwalt oder eine am Ort des zuständigen Gerichts ansässige ausländische Anwältin
- einen Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland
Diesen oder diese vergüten wir so, als würde der Rechtsstreit am Ort seines oder ihres Anwaltsbüros in Deutschland geführt. Wir übernehmen seine oder ihre Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Ist ein ausländischer Anwalt oder eine ausländische Anwältin für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen ausländischen Gericht entfernt? Dann zahlen wir zusätzlich die Kosten eines Anwalts oder eine Anwältin, der oder die in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässig ist. Diesem Anwalt oder dieser Anwältin bezahlen wir dann maximal die gesetzliche Vergütung eines sogenannten Verkehrsanwalts. Das ist ein Anwalt oder eine Anwältin, der oder die den Schriftverkehr mit dem Anwalt oder der Anwältin am Ort des zuständigen Gerichts führt. Dies gilt für die erste Instanz.
Beschränkt sich die Tätigkeit auf folgende Leistungen, tragen wir je Versicherungsfall Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), höchstens jedoch 500 Euro:
- Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat.
- Er oder sie gibt Ihnen eine Auskunft (Beratung).
- Er oder sie erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Haben Sie Ansprüche wegen eines Verkehrsunfalls mit einem Kraftfahrzeug im europäischen Ausland, müssen Sie Folgendes beachten:
- (1) Es muss zunächst eine Regulierung mit dem oder der Schadenregulierungs-Beauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle in Deutschland erfolgen.
- (2) Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
In diesem Fall übernehmen wir die zusätzlichen Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Maximal zahlen wir eine 1,3-fache Gebühr (gemäß der Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)). Das gilt für die gesamte Tätigkeit des Anwalts oder der Anwältin.
Reisekosten
Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem Gericht mit Sitz im Ausland, wenn die beiden nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
- (1) Sie müssen dort als Beschuldigte:r oder als Prozesspartei erscheinen.
- (2) Sie können Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden.
Wir zahlen die Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen von deutschen Anwälten oder deutschen Anwältinnen gelten.
Übersetzungskosten
Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen. Das tun wir, wenn dies für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendig ist. Wir übernehmen dabei auch die Kosten für die Übersetzung.
Kosten für Dolmetscher:innen
Wir tragen die übliche Vergütung eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland.
Neben Anwälten und Anwältinnen versicherte Berufsgruppen im Ausland
Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte entsprechend.
Gerichts- und Verfahrenskosten in Deutschland und im Ausland
In Deutschland und im Ausland übernehmen wir folgende Gerichts- und Verfahrenskosten:
Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden
Wir übernehmen die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden. Zu diesen Kosten gehören auch:
- Entschädigungen für Zeugen, Zeuginnen und Sachverständige, die die Verwaltungsbehörde heranzieht
- die Kosten für die Vollstreckung im Verwaltungsweg
Kosten für von Ihnen beauftragte Sachverständige
Wir übernehmen Ihre Kosten für einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen oder eine von Ihnen beauftragte Sachverständige in Fällen der Verteidigung in einem:
- verkehrsrechtlichen Strafverfahren
- verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren
Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Sachverständige über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten:
- Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt worden sind
- Sachverständige, die von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind
Beispiel: TÜV, Dekra
Gerichtskosten
Wir übernehmen folgende Kosten:
- die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Zeuginnen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
- die Kosten für den oder die Gerichtsvollzieher:in
Schieds- und Schlichtungsverfahren
Für Schieds- und Schlichtungsverfahren gilt: Wir übernehmen die Gebühren bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen Gerichts erster Instanz entstehen.
Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach Ziffer 4.1.1 ("Kosten des außergerichtlichen Mediationsverfahrens") und ist beschränkt auf Deutschland.
Kosten des Prozessgegners oder der Prozessgegnerin
Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners oder Ihrer Prozessgegnerin. Dies gilt, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten durch eine gerichtliche Festsetzung verpflichtet sind.
Strafkaution
Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Basis übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen müssen. Dazu zählen unter anderem die Vergütung von Anwältinnen und Anwälten, in bestimmten Fällen auch von Steuerberatern und Notaren, sowie die Kosten für eine außergerichtliche Mediation. Bei einem Versicherungsfall im Ausland sind zusätzlich Reise-, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten mit umfasst. Hinzu kommen Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten der Gegenseite bei einer gerichtlichen Festsetzung sowie eine Strafkaution als zinsloses Darlehen. Die genauen Grenzen und Höchstbeträge sind oben im Detail beschrieben.
Häufige Fragen
Welche Anwaltskosten werden bei einem Versicherungsfall in Deutschland übernommen?
Übernommen wird die Vergütung eines Anwalts oder einer Anwältin zur Vertretung Ihrer Interessen, maximal die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für einen Anwalt oder eine Anwältin am Ort des zuständigen Gerichts. Mehrkosten für weitere Anwälte oder für einen Anwaltswechsel werden nicht gezahlt.
Wie viel wird für eine außergerichtliche Mediation übernommen?
Kosten werden bis zu einem Stundensatz von 250 Euro getragen, höchstens jedoch 3.000 Euro je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen zusammen werden höchstens 6.000 Euro übernommen. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder online erfolgen.
Welche Kosten sind bei einem Versicherungsfall im Ausland abgedeckt?
Im Ausland werden unter anderem die Anwaltsvergütung nach RVG, Reisekosten für ein persönliches Erscheinen vor einem ausländischen Gericht, Übersetzungskosten für notwendige Unterlagen sowie die übliche Vergütung von Dolmetscher:innen bei der Verteidigung in Strafverfahren übernommen.
Was gilt bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem oder der Schadenregulierungs-Beauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle in Deutschland erfolgen. Erst wenn diese erfolglos bleibt, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Für einen Anwalt in Deutschland wird dabei maximal eine 1,3-fache Gebühr nach Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG gezahlt.
Wird eine Strafkaution übernommen?
Ja. Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, wird eine Kaution – wenn nötig – gezahlt. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Vertrag vereinbarten Höhe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025