Bestehen bei einem Versicherungsfall mehrere Verträge, regelt die Rechtsschutzversicherung Basis der Allianz die Rangfolge der Leistungen: Ansprüche gegen andere Versicherer gehen vor (Subsidiarität), Sie können den Fall aber frei melden – bei Meldung an die Allianz erfolgt eine Vorleistung. Zudem gilt eine unverzügliche Mitteilungspflicht.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Fall gleich mehrere Versicherungen, die zahlen könnten, steht die andere Versicherung an erster Stelle. Sie dürfen aber selbst entscheiden, wo Sie den Fall melden. Melden Sie ihn bei uns, springen wir zunächst ein. Wichtig ist, dass Sie uns über die weitere Versicherung sofort informieren – sonst können sich für den Versicherungsschutz Nachteile ergeben.
Häufige Fragen
Welcher Versicherer zahlt zuerst, wenn ich mehrere Verträge habe?
Wenn Sie auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, geht dieser Anspruch unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Kann ich frei wählen, wem ich den Versicherungsfall melde?
Ja. Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn uns, treten wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich einen weiteren Versicherer angeben?
Ja. Wenn Sie auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.