Bei einem Wohnortwechsel greifen im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz klare Regeln: Sie müssen den Umzug rechtzeitig anzeigen, der Beitrag kann sich nach dem neuen Wohnort richten und bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Alternativ kann Ihnen ein neues Vertragsangebot gemacht werden.
Anzeigepflicht bei Umzug:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Beitragsänderung nach Umzug:
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen.
- Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags:
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Umzug sollten Sie Ihren Versicherer rechtzeitig informieren – spätestens, wenn der Umzug beginnt. Je nach neuem Wohnort kann sich der Beitrag ändern. Steigt er, dürfen Sie den Vertrag kurzfristig kündigen. Statt einer bloßen Beitragsanpassung ist auch ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung möglich, das Sie frei annehmen oder ablehnen können.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Umzug melden?
Sie müssen den Umzug spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Kann sich mein Beitrag nach dem Umzug ändern?
Ja. Sieht der Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vor, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Was kann ich tun, wenn sich der Beitrag erhöht?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung sofort kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, sofern der oder die Absender:in erkennbar ist.
Welchen Beitrag schulde ich bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung von Ihnen kann nur der anteilige Beitrag bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangt werden. Haben Sie den Umzug korrekt angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Gibt es eine Alternative zur Beitragsänderung?
Ja. Statt einer Beitragsänderung kann Ihnen ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung gemacht werden. Dieses Angebot können Sie annehmen oder ablehnen.