Nach einem Versicherungsfall im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz können Sie und der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen – etwa nach einer abgelehnten Leistung, nach mehreren bestätigten Versicherungsfällen oder nach mehrfacher Telefonberatung. Wann welche Fristen gelten und in welcher Form Sie kündigen müssen, erfahren Sie hier.
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wenn wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, gilt: Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Wenn wir den Versicherungsschutz bestätigen:
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kündigungsrecht nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung
Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 („Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten“) innerhalb von zwölf Monaten erhalten, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
Form der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsschutzfall, kann der Vertrag unter bestimmten Bedingungen vorzeitig beendet werden – nicht nur von Ihnen, sondern in manchen Fällen auch vom Versicherer. Ein solches Kündigungsrecht kann etwa entstehen, wenn eine Leistung abgelehnt wurde, wenn mehrere Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres bestätigt wurden oder wenn Sie die erweiterte Telefonberatung mehrfach genutzt haben. Wichtig ist dabei, die jeweilige Monatsfrist einzuhalten und die Kündigung in Textform einzureichen.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Ablehnung kündigen?
Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen die Ablehnung zugegangen ist.
Kann auch der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja. Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und bestätigt worden, oder haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen wir, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Welche Frist gilt bei mehreren Versicherungsfällen?
Die Kündigung muss der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025