Wer die Vorsorgeleistungen Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz nutzen kann, ist klar geregelt: Neben Ihnen selbst sind auch alle Personen anspruchsberechtigt, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind. So profitieren im Ernstfall gleich mehrere Personen von den Leistungen.
Anspruchsberechtigung auf die Vorsorgeleistungen Premium:
Die Vorsorgeleistungen Premium können neben Ihnen auch die Personen in Anspruch nehmen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungen aus den Vorsorgeleistungen Premium stehen nicht nur Ihnen persönlich offen. Auch die Personen, die über Ihren Privat-Rechtsschutz mitversichert sind, können diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen
Wer kann die Vorsorgeleistungen Premium in Anspruch nehmen?
Neben Ihnen können auch die Personen die Vorsorgeleistungen Premium in Anspruch nehmen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind.
Sind mitversicherte Personen ebenfalls anspruchsberechtigt?
Ja. Personen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Gilt die Anspruchsberechtigung nur für den Versicherungsnehmer?
Nein. Die Anspruchsberechtigung gilt nicht nur für Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch für die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversicherten Personen.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen zur Anspruchsberechtigung?
Diese Regelungen gelten im Tarif Vorsorgeleistungen Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz.