Im Tarif Vermietung-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung sind bei Tod oder Verletzung des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin oder einer mitversicherten Person auch Ansprüche mitversichert, die nahe Angehörige kraft Gesetzes geltend machen können – etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister.
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt: Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
- der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
- eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt der Versicherungsnehmer, die Versicherungsnehmerin oder eine mitversicherte Person zu Schaden oder ums Leben, können auch nahe Angehörige rechtlich geschützt sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit auf gesetzliche Ansprüche, die Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, Eltern und Geschwister in einem solchen Fall geltend machen können. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche Dritter sind im Tarif Vermietung-Komfort versichert?
Versichert sind Ansprüche, die bestimmte Personen kraft Gesetzes geltend machen können, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden.
Wer zählt zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen?
Dazu gehören der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in sowie eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister.
In welchen Fällen greift dieser Schutz?
Der Schutz greift, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden.
Sind auch Ansprüche des mitversicherten Lebenspartners abgedeckt?
Ja, versichert sind auch die Ansprüche, die der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in kraft Gesetzes geltend machen kann.