Der Tarif Vermietung-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung deckt als Vermieter zentrale Bereiche ab: eine erweiterte telefonische Erstberatung in privaten Rechtsangelegenheiten, den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnisse sowie den Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichten – inklusive der wichtigsten Grenzen und Ausschlüsse.
Ihr Rechtsschutz Vermietung umfasst im Rahmen des versicherten Bereichs folgende Leistungsarten:
Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten
Sie können sich über Ihre eigenen privaten Rechtsangelegenheiten beraten lassen, auch wenn diese nicht versichert und nicht versicherbar sind. Während der Dauer des Vertrags haben Sie Rechtsschutz für einen ersten telefonischen Rat (Erstberatung).
Für einen schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung wenden Sie sich bitte an unser Rechtsschutz-Service-Telefon. Die Nummer finden Sie im Versicherungsschein.
Wir übernehmen Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin bis 250 Euro je Beratung. Der Anwalt oder die Anwältin muss in Deutschland zugelassen sein. Auf die Angelegenheit muss deutsches Recht anwendbar sein. Die Regelungen der Ziffern 2.3, 2.5 und 4 gelten nicht.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus:
- (1) Miet- und Pachtverhältnissen
Beispiel: Streit wegen Mietrückstand - (2) sonstigen Nutzungsverhältnissen
Beispiel: Streit um ein Wohnrecht - (3) dinglichen Rechten, die Folgendes zum Gegenstand haben:
- Grundstücke
- Gebäude
- Gebäudeteile
Steuer-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen:
- (1) vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie
- (2) in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen
Beispiel: Streit um Gebühren für Abwasser
Nicht versichert sind Streitigkeiten wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Bitte beachten Sie:
Es gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Als Vermieter erhalten Sie mit diesem Tarif Unterstützung in typischen rechtlichen Situationen rund um Ihre Immobilie. Sie können sich telefonisch zu privaten Rechtsfragen beraten lassen, bekommen Rückendeckung bei Streitigkeiten aus Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnissen sowie bei dinglichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden. Zudem sind bestimmte Auseinandersetzungen rund um Steuern und Abgaben abgedeckt. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der telefonischen Erstberatung übernommen?
Wir übernehmen Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin bis 250 Euro je Beratung. Der Anwalt oder die Anwältin muss in Deutschland zugelassen sein, und auf die Angelegenheit muss deutsches Recht anwendbar sein.
Was deckt der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ab?
Er deckt die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen ab – etwa bei Streit wegen Mietrückstand, um ein Wohnrecht oder um den Verlauf der Grundstücksgrenze.
Ist der Steuer-Rechtsschutz uneingeschränkt versichert?
Nein. Der Steuer-Rechtsschutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in vorangehenden Einspruchs- und Widerspruchsverfahren. Nicht versichert sind Streitigkeiten wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Kann ich mich auch zu nicht versicherten privaten Rechtsangelegenheiten beraten lassen?
Ja. Sie können sich über Ihre eigenen privaten Rechtsangelegenheiten beraten lassen, auch wenn diese nicht versichert und nicht versicherbar sind. Während der Dauer des Vertrags haben Sie Rechtsschutz für einen ersten telefonischen Rat.
Wie erreiche ich die telefonische Erstberatung?
Wenden Sie sich für einen schnellen und einfachen Zugang bitte an das Rechtsschutz-Service-Telefon. Die Nummer finden Sie im Versicherungsschein.