In der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Vermietung-Komfort kann der Versicherungsschutz bei mangelnden Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit abgelehnt werden. Erfahren Sie, in welchen Leistungsarten das gilt, welche Rechte Sie über den Stichentscheid haben und welche Pflichten dabei zu beachten sind.
Fälle, in denen wir Versicherungsschutz ablehnen:
In folgenden Fällen können wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Mangelnde Erfolgsaussichten:
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt nur für folgende Leistungsarten:
- (1) Steuer-Rechtsschutz
- (2) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Mutwilligkeit:
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn Sie unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt werden würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Ihre Rechte nach Ablehnung des Versicherungsschutzes:
Wenn wir eine Leistungspflicht nach Ziffer 2.6.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind, gilt: Wir benötigen von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- (1) Besteht hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- (2) Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
Die Entscheidung des Anwalts oder der Anwältin ist für Sie und für uns bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) bei einem Stichentscheid:
Damit der Anwalt oder die Anwältin die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn oder sie vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann den Rechtsschutz in bestimmten Situationen ablehnen: wenn ein Fall aus Sicht des Versicherers wenig Aussicht auf Erfolg hat oder wenn der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum möglichen Ergebnis steht. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann ein Anwalt oder eine Anwältin die Sachlage prüfen und eine bindende Stellungnahme abgeben (Stichentscheid). Damit diese Prüfung möglich ist, sollten Sie den Fall vollständig und wahrheitsgemäß schildern und Beweise nennen.
Häufige Fragen
Wann kann die Allianz den Versicherungsschutz ablehnen?
Der Versicherungsschutz kann abgelehnt werden, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn die Interessen mutwillig wahrgenommen werden. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlichen Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Für welche Leistungsarten gilt die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten?
Die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten gilt nur für den Steuer-Rechtsschutz sowie den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können einen Anwalt oder eine Anwältin eine begründete Stellungnahme abgeben lassen, ob hinreichende Erfolgsaussicht besteht und ob die Durchsetzung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die Kosten dafür übernimmt die Allianz. Diese Entscheidung ist für beide Seiten bindend, außer sie weicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage ab.
Welche Pflichten habe ich beim Stichentscheid?
Sie müssen den Anwalt oder die Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und Beweismittel angeben. Erfüllen Sie diese Verpflichtung nicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Muss die Ablehnung begründet werden?
Ja. Sowohl bei mangelnden Erfolgsaussichten als auch bei Mutwilligkeit muss die Ablehnung Ihnen unverzüglich schriftlich mitgeteilt und begründet werden.