Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse nachträglich wegfällt – Beiträge sind dann nur anteilig zu zahlen. Auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers gelten klare Sonderregelungen zur Fortführung oder Beendigung des Schutzes.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nachträglich weg? Dann gilt Folgendes, wenn nichts anderes vereinbart ist:
- Der Vertrag endet, sobald wir davon erfahren haben.
- Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Sonderregelung bei Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war.
Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
- wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist;
- wenn der Erbe oder die Erbin des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt beziehungsweise erlangt.
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird der- oder diejenige Versicherungsnehmer:in, der oder die den Beitrag gezahlt hat oder für den oder die gezahlt wurde.
Er oder sie kann trotzdem innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Können wir den ursprünglichen Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortsetzen, machen wir ein neues Vertragsangebot. Dieses kann der oder die neue Versicherungsnehmer:in entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Grund für Ihre Versicherung nicht mehr besteht, läuft der Vertrag aus, sobald die Allianz davon erfährt – Sie zahlen dann nur den Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt. Stirbt der oder die Versicherungsnehmer:in, kann der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen weiterlaufen oder auf Wunsch beendet werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag, sobald die Allianz davon erfahren hat. Die Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Besteht der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war. Dies gilt nicht, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist oder der Erbe beziehungsweise die Erbin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt oder erlangt.
Wie kann der Versicherungsschutz nach dem Todesfall fortgeführt werden?
Wird der nächste fällige Beitrag bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Neue:r Versicherungsnehmer:in wird dann die Person, die den Beitrag gezahlt hat oder für die gezahlt wurde.
Kann der Vertrag nach dem Todesfall beendet werden?
Ja. Der oder die neue Versicherungsnehmer:in kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Vertrag vom Todestag an beendet wird.
Was gilt, wenn der Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden kann?
Dann macht die Allianz ein neues Vertragsangebot. Der oder die neue Versicherungsnehmer:in kann dieses entweder annehmen oder ablehnen.