Wer im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz umzieht, muss dies spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen. Erfahren Sie, wie sich der Beitrag am neuen Wohnort ändern kann, welche Kündigungsrechte bei einer Beitragserhöhung bestehen und wann Ihnen ein neues Vertragsangebot gemacht wird.
Anzeigepflicht bei Umzug:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Beitragsänderung nach Umzug:
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen.
- Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags:
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, sollten Sie das Ihrem Versicherer rechtzeitig mitteilen – spätestens zum Umzugsbeginn. Je nach neuem Wohnort kann sich Ihr Beitrag ändern. Steigt er, haben Sie ein kurzfristiges Kündigungsrecht. Statt einer reinen Beitragsanpassung ist auch ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung möglich, das Sie frei annehmen oder ablehnen können. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Kann sich mein Beitrag durch den Umzug ändern?
Ja. Wenn der Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Welche Rechte habe ich bei einer Beitragserhöhung nach dem Umzug?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung sofort kündigen. Bei einer Kündigung wird der Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangt. Haben Sie den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Gibt es eine Alternative zur Beitragsänderung?
Ja. Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 kann Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung gemacht werden. Dieses Angebot können Sie annehmen oder ablehnen.