Bei der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Smart beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Wer nicht pünktlich zahlt, muss nach dem Versicherungsvertragsgesetz mit einem Rücktritt oder mit Leistungsfreiheit rechnen.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Rechtsschutz wie vereinbart startet, sollten Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig überweisen. Zahlen Sie diesen ersten Beitrag nicht pünktlich, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung frei sein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Regelung ist maßgeblich für die Zahlung des Erstbeitrags?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Welcher Beitrag muss rechtzeitig gezahlt werden, damit der Schutz startet?
Der erste oder einmalige Beitrag muss rechtzeitig gezahlt werden.