Bei der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Smart erfahren Sie, wann der erste, einmalige und die Folgebeiträge fällig werden, welche Zahlungsperioden von einem Monat bis zu einem Jahr wählbar sind und was bei einer nicht eingelösten SEPA-Lastschrift gilt.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag:
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen.
Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge:
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode:
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise:
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr erster Beitrag wird direkt nach Vertragsabschluss oder – bei einem späteren Versicherungsbeginn – erst zu diesem Zeitpunkt fällig. Die weiteren Beiträge zahlen Sie regelmäßig zu Beginn der von Ihnen gewählten Periode. Wie oft Sie zahlen und auf welchem Weg, richtet sich nach Ihrem Antrag. Klappt der Lastschrifteinzug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht, kann die Zahlung künftig auf einem anderen Weg verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge zu zahlen?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die für Sie geltende Periode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und haben Sie dies zu vertreten, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.