Bei der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz können Sie Beschwerden direkt beim Versicherer, bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen sowie bei der BaFin einreichen. Erfahren Sie hier, welche Anschriften und Kontaktwege gelten, welche Beschwerdewerte beim Ombudsmann relevant sind und dass Ihnen daneben jederzeit der Rechtsweg offensteht.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem bzw. Ihrer Vermittler:in:
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihre:n Versicherungsvermittler:in richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" in Ziffer 2.2).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Service nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Anlaufstellen: Sie können sich zuerst an den Versicherer oder Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler wenden. Kommen Sie dort nicht weiter, steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher der Ombudsmann für Versicherungen als neutrale Schlichtungsstelle offen. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Unabhängig davon bleibt Ihnen der Gang vor Gericht möglich.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst mit meiner Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer wenden – Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch an Ihre:n Versicherungsvermittler:in richten.
Wer kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden?
Das Verfahren beim Ombudsmann kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Kann ich trotz Beschwerde den Rechtsweg beschreiten?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" in Ziffer 2.2).