Bei der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz erfolgt die Neukalkulation der Beiträge nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Versicherungen mit gleichartigem Risikoverlauf werden zu Risikogruppen zusammengefasst, es fließen bisherige und künftige Schaden- und Kostenentwicklungen ein – und der Gewinnansatz darf dabei nicht erhöht werden.
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Wir fassen die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen (Risikogruppen).
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
Grenzen bei der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Beiträge neu berechnet werden, geschieht das nach festen fachlichen Regeln. Versicherungen mit ähnlichem Risiko werden in Gruppen zusammengefasst, und es fließen sowohl die bisherige als auch die erwartete künftige Entwicklung von Schäden und Kosten ein. Reichen die eigenen Zahlen nicht aus, werden Branchendaten genutzt. Dabei ist sichergestellt, dass der Gewinnanteil nicht steigt und persönliche Zu- oder Abschläge unverändert bleiben.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was sind Risikogruppen?
Risikogruppen entstehen, indem Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst werden, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Welche Daten werden herangezogen, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
Darf der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge nicht verändert werden.
Welche Schaden- und Kostenentwicklung wird berücksichtigt?
Berücksichtigt werden neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.