Bei der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz richtet sich die Beitragsanpassung nach der Neukalkulation des Schaden- und Kostenbedarfs: Fällt dieser niedriger aus, sinkt der Beitrag um die Differenz – fällt er höher aus, darf der Beitrag entsprechend erhöht werden.
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die folgenden Bestimmungen zur Beitragsanpassung:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird regelmäßig neu kalkuliert. Verändert sich dabei der berechnete Schaden- und Kostenbedarf, wird der Beitrag um genau diese Differenz angepasst – nach unten, wenn weniger Bedarf besteht, und nach oben, wenn mehr Bedarf besteht.
Häufige Fragen
Wann sinkt mein Beitrag?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, wird der bisherige Beitrag um die Differenz abgesenkt.
Wann kann mein Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, besteht das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Wonach richtet sich die Beitragsanpassung?
Grundlage ist die Neukalkulation des Schaden- und Kostenbedarfs im Vergleich zum bisher kalkulierten Bedarf.
In welcher Höhe wird der Beitrag angepasst?
Der Beitrag wird um die Differenz zwischen dem neu kalkulierten und dem bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf angepasst.