Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz wählen Sie selbst, wer mitversichert ist – vom Single über Single mit Kind(ern) und Paar bis zur ganzen Familie. Erfahren Sie, wann Ehe- und Lebenspartner:innen, Kinder sowie weitere Angehörige eingeschlossen sind und wann der Schutz für Kinder nach Studium oder Ausbildung endet.
Sie können wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an. Bitte beachten Sie:
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
- (1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
a) Ehepartner:in/Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- (1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen:
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- (1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind.
Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners - (2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden beim Abschluss, welcher Personenkreis unter Ihren Rechtsschutz fällt. Je nach gewählter Variante sind nur Sie selbst, Sie und Ihre Kinder, Sie und Ihr:e Partner:in oder die ganze Familie samt weiterer im Haushalt lebender Angehöriger abgesichert. Welche Variante bei Ihnen gilt, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein. Erwachsen werdende Kinder verlieren den Schutz, wenn sie nach Ausbildung oder Studium erstmals dauerhaft berufstätig sind und dabei eigenes Einkommen erzielen.
Häufige Fragen
Wo sehe ich, welche Variante bei mir versichert ist?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind auch Kinder mitversichert, die nicht bei mir wohnen?
Ja, in den Varianten „Single mit Kind(ern)“ und „Familie“ sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Die Mitversicherung endet jedoch nach Abschluss von Studium oder Ausbildung, sobald das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt und dabei ein eigenes Einkommen erzielt.
Sind Kinder in der Variante „Paar“ mitversichert?
Nein. In der Variante „Paar“ sind Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin nicht mitversichert.
Wer zählt in der Variante „Familie“ zu den sonstigen Personen?
Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind (zum Beispiel Ihre Eltern/Großeltern oder die Enkel Ihres Partners), sowie die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Was passiert, wenn eine mitversicherte Person in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist?
Kinder bleiben in einer Pflegeeinrichtung immer mitversichert. Auch Partner:innen sowie Eltern und Großeltern bleiben in den entsprechenden Varianten mitversichert, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025