Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz kann der Versicherungsschutz bei mangelnden Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit abgelehnt werden. Hier erfahren Sie, für welche Leistungsarten das gilt, wie der Stichentscheid durch einen Anwalt abläuft, wer die Kosten trägt und welche Pflichten Sie dabei erfüllen müssen.
Fälle, in denen wir Versicherungsschutz ablehnen:
In folgenden Fällen können wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Mangelnde Erfolgsaussichten:
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt nur für folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen
- Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Mutwilligkeit:
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn Sie unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen.
Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt werden würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Ihre Rechte nach Ablehnung des Versicherungsschutzes:
Wenn wir eine Leistungspflicht nach Ziffer 2.6.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind, gilt: Wir benötigen von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Besteht hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
Die Entscheidung des Anwalts oder der Anwältin ist für Sie und für uns bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) bei einem Stichentscheid:
Damit der Anwalt oder die Anwältin die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Kostenübernahme verweigern, wenn er die Aussicht auf Erfolg für zu gering hält oder wenn Aufwand und Nutzen des Vorgehens in keinem sinnvollen Verhältnis stehen. Sind Sie mit dieser Einschätzung nicht einverstanden, können Sie über den sogenannten Stichentscheid eine anwaltliche Stellungnahme einholen lassen, deren Kosten der Versicherer trägt. Diese Einschätzung ist für beide Seiten verbindlich. Damit das funktioniert, müssen Sie den Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß informieren.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden?
Der Versicherungsschutz kann wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. Die Ablehnung muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und begründet werden.
Wann liegt Mutwilligkeit vor?
Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall kann nicht gezahlt werden, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten und zur Verhältnismäßigkeit einholen. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer. Diese Entscheidung ist für beide Seiten bindend, sofern sie nicht offenbar erheblich von der Sach- oder Rechtslage abweicht.
Welche Pflichten habe ich beim Stichentscheid?
Sie müssen den Anwalt oder die Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und Beweismittel angeben. Erfüllen Sie diese Verpflichtung nicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für welche Leistungsarten gilt die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten?
Sie gilt unter anderem für Schadenersatz-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Die vollständige Liste finden Sie oben im Beitrag.