Bei der Rechtsschutzversicherung Komfort der Allianz regelt die Rangfolge bei Mehrfachversicherung, welcher Versicherer bei mehreren Verträgen zuerst leistet. Ansprüche gegen einen anderen Versicherer gehen vor, doch die Allianz tritt bei Meldung in Vorleistung – und Sie müssen eine bestehende Doppelversicherung unverzüglich mitteilen.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt:
- Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
- Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
- Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Fall noch bei einem anderen Versicherer Anspruch auf Rechtsschutz, hat dessen Leistung Vorrang. Sie dürfen selbst entscheiden, wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, geht diese trotzdem zunächst in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie die bestehende weitere Versicherung sofort mitteilen – tun Sie das nicht, kann dies Folgen für den Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welcher Versicherer leistet zuerst, wenn ich mehrfach versichert bin?
Können Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich selbst wählen, welchem Versicherer ich den Fall melde?
Ja. Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies der Allianz unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.