Im Komfort-Tarif der Rechtsschutzversicherung der Allianz erfolgt die Neukalkulation nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und -technik. Dabei werden Risikogruppen gebildet, die bisherige und künftige Schaden- und Kostenentwicklung einbezogen und klare Grenzen beim Gewinnansatz sowie bei individuellen Zu- und Abschlägen beachtet.
Grundlage der Neukalkulation:
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Wir fassen die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen (Risikogruppen).
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
Grenzen der Neukalkulation:
- Der Gewinnansatz darf bei der Neukalkulation nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag neu berechnet, geschieht dies nach festen fachlichen Regeln der Versicherungsmathematik. Ähnliche Verträge werden zu Gruppen zusammengefasst, und es fließen sowohl die bisherige als auch die erwartete künftige Entwicklung von Schäden und Kosten ein. Dabei bleiben der Gewinnanteil und bereits vereinbarte persönliche Zu- oder Abschläge unangetastet.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen wird die Neukalkulation durchgeführt?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was sind Risikogruppen?
Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zu Risikogruppen zusammengefasst.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
Wird die künftige Entwicklung berücksichtigt?
Ja. Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt die Allianz bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
Darf der Gewinnansatz durch die Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Zudem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.