Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz richtet sich die Beitragsanpassung nach dem neu kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf: Bei einem niedrigeren Bedarf sinkt der Beitrag, bei einem höheren Bedarf kann er um die Differenz steigen.
Bestimmungen zur Beitragsanpassung im Tarif Vermietung-Komfort:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird regelmäßig neu berechnet. Fällt der Bedarf für Schäden und Kosten niedriger aus als bisher, muss der Beitrag entsprechend gesenkt werden. Fällt der Bedarf höher aus, darf der Beitrag um diesen Unterschied angehoben werden. Die Anpassung folgt also in beide Richtungen der jeweiligen Neukalkulation.
Häufige Fragen
Kann mein Beitrag im Tarif Vermietung-Komfort steigen?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, hat die Allianz das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Kann mein Beitrag auch sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
Wonach richtet sich die Beitragsanpassung?
Die Anpassung richtet sich nach der Neukalkulation des Schaden- und Kostenbedarfs im Vergleich zum bisher kalkulierten Bedarf.
Um welchen Betrag wird der Beitrag angepasst?
Der Beitrag wird um die Differenz zwischen dem neu kalkulierten und dem bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf angepasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025