Beim Fahrzeugwechsel oder Fahrzeugerwerb im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung ist das Folgefahrzeug automatisch mitversichert, und beim Kauf eines Fahrzeugs greift der Schutz der Variante „ein Fahrzeug“ – hier erfahren Sie, welche Anzeige- und Auskunftspflichten innerhalb von zwei Monaten gelten und wann sich Ihr Beitrag ändern kann.
Variante „ein Fahrzeug“ – bei einem Fahrzeugwechsel:
Ihr neues Kraftfahrzeug (Folgefahrzeug) ist automatisch mitversichert. Ein Folgefahrzeug ist ein Fahrzeug, das Sie innerhalb eines Monats vor oder nach Wegfall des bisherigen versicherten Fahrzeugs erwerben.
Bei Überschneidungen haben Sie für einen Monat Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge.
Variante „kein Fahrzeug“ – beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs:
Sie haben ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz nach der Variante „ein Fahrzeug“, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ein Kraftfahrzeug wird auf Sie zugelassen.
- Ein Kraftfahrzeug erhält ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild) auf Ihren Namen.
Für Ihr neues Kraftfahrzeug haben Sie auch Schutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb wahrnehmen.
Beispiel: Streit nach dem Kauf eines fehlerhaften Autos.
Anzeige- und Auskunftspflichten:
Sie müssen uns innerhalb von zwei Monaten Folgendes mitteilen:
- den Erwerb des neuen Kraftfahrzeugs
- das Kennzeichen des neuen Kraftfahrzeugs
- in der Variante „ein Fahrzeug“ außerdem den Wegfall des bisherigen Kraftfahrzeugs
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Beitragsänderung und neues Vertragsangebot:
Wenn unser Tarif für das neue Kraftfahrzeug einen höheren Beitrag vorsieht, können wir den höheren Beitrag verlangen. Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Alternativ zu einer Beitragsänderung können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihr neues Kraftfahrzeug machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
- Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Auto wechseln, wandert der Schutz in der Regel automatisch auf das neue Fahrzeug – bei einem kurzen zeitlichen Überschneiden sind für einen Monat sogar beide Fahrzeuge abgesichert. Hatten Sie bisher kein Fahrzeug versichert und schaffen sich eines an, wechselt Ihr Vertrag in die passende Variante, sobald das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist oder ein Kennzeichen auf Ihren Namen erhält. Wichtig ist, dass Sie den Erwerb und die weiteren Angaben fristgerecht melden. Passt der Tarif nicht mehr zum neuen Fahrzeug, kann sich der Beitrag ändern – in bestimmten Fällen haben Sie dann ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Ist mein neues Auto beim Fahrzeugwechsel automatisch mitversichert?
Ja. In der Variante „ein Fahrzeug“ ist Ihr Folgefahrzeug automatisch mitversichert. Als Folgefahrzeug gilt ein Fahrzeug, das Sie innerhalb eines Monats vor oder nach Wegfall des bisherigen versicherten Fahrzeugs erwerben.
Bin ich versichert, wenn sich alt und neu überschneiden?
Ja. Bei Überschneidungen haben Sie für einen Monat Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge.
Innerhalb welcher Frist muss ich den Fahrzeugerwerb melden?
Sie müssen den Erwerb des neuen Kraftfahrzeugs und dessen Kennzeichen innerhalb von zwei Monaten mitteilen. In der Variante „ein Fahrzeug“ müssen Sie zusätzlich den Wegfall des bisherigen Kraftfahrzeugs melden.
Was passiert, wenn ich die Meldepflichten verletze?
Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Wir sind berechtigt zu kündigen und wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Kann sich mein Beitrag durch das neue Fahrzeug ändern?
Ja. Sieht der Tarif für das neue Kraftfahrzeug einen höheren Beitrag vor, kann dieser verlangt werden. Bei einer Beitragserhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform sofort kündigen. Alternativ kann Ihnen ein neues Vertragsangebot gemacht werden, das Sie annehmen oder ablehnen können.