Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz wird der Beitrag anhand von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert und einmal im Kalenderjahr daraufhin überprüft, ob er beibehalten oder angepasst werden muss.
Zweck der Neukalkulation:
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien)
- Gewinnansatz
Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe der Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Zeitpunkt der Neukalkulation:
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag richtet sich nach den Schäden, den Kosten und einem Gewinnansatz. Einmal jährlich wird geprüft, ob der bisherige Beitrag weiterhin passt oder ob er verändert werden muss. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Welche Faktoren fließen in die Beitragskalkulation ein?
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
Was ist das Ziel der Neukalkulation?
Bei der Neukalkulation wird geprüft, ob der Beitrag für bestehende Verträge beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Gilt die Neukalkulation auch für bestehende Verträge?
Ja, die Neukalkulation der Beiträge erfolgt für bestehende Verträge.