In der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz erfolgt die Neukalkulation nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Erfahre, wie Risikogruppen gebildet werden, welche Daten einfließen und welche Grenzen beim Gewinnansatz und bei Beitragszu- und -abschlägen gelten.
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Wir fassen die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen (Risikogruppen).
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
Grenzen der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden nach festen fachlichen Regeln neu berechnet. Dabei werden ähnliche Verträge zu Gruppen zusammengefasst und sowohl die bisherige als auch die erwartete künftige Entwicklung von Schäden und Kosten betrachtet. Reichen die eigenen Daten nicht aus, kommen Branchenstatistiken hinzu. Der Gewinnanteil und persönliche Zu- oder Abschläge bleiben durch diese Neuberechnung unberührt.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was sind Risikogruppen?
Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zu Risikogruppen zusammengefasst.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herangezogen.
Welche Entwicklungen werden bei der Neukalkulation berücksichtigt?
Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung wird auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt.
Darf sich durch die Neukalkulation der Gewinnansatz erhöhen?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.