Erhöht sich in der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – hier lesen Sie, wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigung bei Beitragserhöhung durch Neukalkulation:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wirksamwerden der Kündigung:
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag wegen einer Neukalkulation steigt, müssen Sie diese Erhöhung nicht hinnehmen. Sie dürfen den Vertrag kündigen, sofern Sie dies innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung tun. Die Allianz weist Sie in dieser Mitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hin.
Häufige Fragen
Wann darf ich meinen Vertrag wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hin.
Wie lange habe ich Zeit, um zu kündigen?
Sie haben einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung Zeit, um den Vertrag zu kündigen.