Im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernommen werden – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes und nur ohne Verschlechterung. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und welche Rechte Sie bei Zustimmung oder Ablehnung haben.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann Ihre Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort in einem vereinfachten Verfahren auf neue Bedingungen umstellen. Das geht nur, wenn Ihr Schutz dadurch nicht schlechter wird. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und können ihm zustimmen oder widersprechen. Reagieren Sie nicht, gilt dies als Zustimmung – darauf werden Sie im Angebot ausdrücklich hingewiesen. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Bedingungen, nicht Ihren Beitrag.
Häufige Fragen
Kann sich mein Versicherungsschutz durch die Umstellung verschlechtern?
Nein. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen, und wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Schutzes dürfen nicht entfallen.
Wie und wann werde ich über die neuen Bedingungen informiert?
Die Allianz bietet Ihnen die Umstellung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform an, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht innerhalb von zwei Monaten nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung werden Sie im Angebot besonders hingewiesen. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Was gilt, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Bei einer Ablehnung in Textform gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Betrifft die Umstellung auch meinen Beitrag?
Nein. Diese Regelung (Ziffer 8.4) gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025