Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt der Privat-Rechtsschutz für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Vom Schutz profitieren zudem weitere Personen, die etwa mit Ihnen zusammenleben und als Mitversicherte einbezogen sind.
Bestimmungen für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer im Tarif Smart:
- Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als unseren oder unsere Versicherungsnehmer:in.
- Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person haben Sie im Tarif Smart Anspruch auf den Privat-Rechtsschutz. Darüber hinaus können auch Menschen aus Ihrem Umfeld – etwa Personen, die mit Ihnen zusammenleben – als Mitversicherte am Schutz teilhaben.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Privat-Rechtsschutz im Tarif Smart?
Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Wer zählt zu den Mitversicherten?
Zu den Mitversicherten gehören andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz.